ETHIKRICHTLINIEN (AUSZUG)

Ethische Richtlinien und Kodex

Wir haben unsere ethischen Positionen unterteilt in die Bereiche:

a) individuelle Therapie,
b) Gruppentherapie,
c) Ausbildung,
d) Supervision,
e) Forschung,
f) Beziehungen unter Kollegen,
g) Öffentlichkeit.

A. Individuelle Therapie

Vertrag

Der Körperpsychotherapeut schließt mit seinem Klienten einen eindeutigen Vertrag über die Häufigkeit, die Bezahlung, Methoden, Interventionsebenen und spezifischen Ziele sowie über die Länge der Sitzungen und (wenn bekannt) der Therapie ab.

 

Beispiel: Der Therapeut informiert den Klienten über seine professionelle Ausbildung, beschreibt seine Methoden. Der Klient kann bestimmte Prozeduren ablehnen. Es gibt klare Vorstellungen darüber, wie eine Therapie begonnen, beendet und eventuell unterbrochen wird. Der Klient wird über mögliche Unterbrechungen im voraus informiert. Der Therapeut bleibt im allgemeinen auf dem vereinbarten Level der Intervention und arbeitet auf das vereinbarte Therapieziel zu - oder verhandelt neu. Er stellt ein angemessenes Arbeitsumfeld zur Verfügung. Wenn der Klient minderjährig ist, trägt er Verantwortung gegenüber den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund genauso wie gegenüber dem Klienten.


Vertraulichkeit

Alle Informationen über den Klienten sind vertraulich, ob sie nun vom Klienten selbst stammen oder von anderen oder aus der eigenen Wahrnehmung. Dies betrifft auch die therapeutische Beziehung. Dies solange, bis die Vertraulichkeit in gegenseitigem Einverständnis aufgehoben wird, oder ihre Aufrechterhaltung einen Gesetzesbruch oder die Gefährdung des Klienten nach sich ziehen würde.

 

Beispiel: Der Therapeut nimmt Sitzungen auf Rekorder oder Video nur mit schriftlicher Zustimmung des Klienten auf, nachdem vorher mögliche Beeinflussungen des therapeutischen Prozesses diskutiert worden sind.


Präsenz

Die Therapeutin ist energetisch, emotional und kognitiv präsent, zentriert und mit dem therapeutischen Prozeß verbunden. Sie respektiert die Grenzen des inneren Prozesses des Klienten. Sie läßt ihr eigenes Bedürfnis nach Dankbarkeit und Belohnung nicht die erste Stelle in der Beziehung einnehmen.

 

Beispiele: Der Therapeut nimmt eine Haltung fürsorglichen Interesses ein und sorgt für angemessene innere und äußere Arbeitsbedingungen. Er spricht Themen auf vertraglicher, zwischenmenschlicher und anderen Ebenen an und beobachtet Übertragung und Gegenübertragung im therapeutischen Prozeß. Er begegnet seinem Klienten auf einer angemessenen Ebene, vermeidet es ihn zu isolieren oder grundlos zu verletzen und definiert Themen nicht auf inadäquate Weise um, indem er sie z.B. etikettiert oder sein Wissen zur Schau stellt.


Einschätzung

Die Therapeutin schätzt regelmäßig den Stand des Therapieprozesses, seines Fortschritts und seiner Nützlichkeit für die Klientin ein. Diese Einschätzungen bestimmen ihre Handlungen.

 

Beispiele: Zu Beginn der Therapie schätzt die Therapeutin die Bedürfnisse der Klientin und deren Fähigkeit ein, sie zu befriedigen. Sie respektiert den Gesundheitszustand der Klientin und ermutigt sie, sich angemessene Hilfe zu holen. Sie überprüft die Angemessenheit ihrer Interventionen und den Prozeß der therapeutischen Interaktion (vertraglich, zwischenmenschlich, übertragungsmäßig). Sie beachtet die Auswirkungen der Therapie auf den Alltag der Klientin und den Einfluß des Alltags auf die Therapie. Sie verhandelt über die Beendigung der Therapie, wenn sie glaubt, daß sie nicht länger von Nutzen für die Klientin ist.


Ehrlichkeit

Der Therapeut berichtet ehrlich über seine Ausbildung und seine Fähigkeiten, über die Grenzen von Therapie und seine Wahrnehmung des Klienten, als auch über die Interaktionen zwischen ihnen.

 

Beispiele: Der Therapeut überweist seinen Klienten an einen Kollegen, wenn die präsentierten Themen über seine Möglichkeiten hinausgehen. Er erklärt seinem Klienten realistisch die eigene Methode und vergleicht sie mit anderen. Wenn es angemessen erscheint, erläutert er seine eigenen Gefühle, Fehler, Mängel an Aufmerksamkeit usw. Wenn es angemessen erscheint, ist er auch bereit, seine Visionen und Werte - soziale, persönliche, spirituelle, ethische, intellektuelle - darzustellen, die seiner Arbeit innewohnen.


Respekt

Die Therapeutin respektiert die körperlichen, persönlichen, spirituellen, religiösen und politischen Grenzen des Klienten.

 

Beispiele: Die Therapeutin behindert keine Entscheidungen des Klienten, es sei denn, sie seien schädlich für ihn oder andere. Wenn sie den sozialen oder persönlichen Strukturen des Klienten in einem die Therapie stark behindernden Maße ablehnend gegenübersteht, nimmt sie dazu Supervision, ändert eventuell den Therapievertrag oder beendet die Therapie.


Macht

Der Therapeut benutzt seine Position als Autorität, um das Wachstum und die Autonomie der Klientin zu fördern und keinesfalls zur persönlichen Erhöhung.

 

Beispiele: Der Therapeut initiiert nur Prozesse, die die Klientin auch integrieren kann. Er beutet sie weder finanziell, emotional, sexuell oder anders aus. Er unterstützt die Wahrnehmungsfähigkeit und Kraft seiner Klientin bezüglich ihrer Rechte und Bedürfnisse. Er ermutigt ihren Selbstrespekt durch Unterstützung und Beispiel und etabliert gegenseitigen Respekt und Grenzen durch angemessenen Widerstand.


Sexualität

Der Therapeut ist in seiner eigenen Sexualität zentriert und geerdet und verwendet dies, um seine Klienten in ihrem psychosexuellen Wachstum zu begleiten und keinesfalls wegen seiner eigenen sexuellen Bedürfnisse.

 

Beispiele: Der Therapeut reagiert in einer fürsorglichen und begrenzten Art auf die sexuellen Gefühle von Klienten, ob diese nun auf einer Eltern-Kind-Ebene oder einer Erwachsenen-Erwachsenen-Ebene erscheinen. Er hat keinen sexuellen Kontakt mit seinen Klienten und verhält sich nicht verführerisch. Er beendet die Therapie, wenn die sexuelle Atmosphäre einen Grad erreicht hat, der seine Klarheit behindert, oder wenn die haltende Umgebung nicht mehr adäquat vorhanden ist. Der Prozeß der Beendigung der Therapie beinhaltet wenigstens eine Stunde mit einem außenstehenden Therapeuten, der dabei hilft, die therapeutische Beziehung zu klären. Dauer und Bezahlung werden ebenfalls mit Hilfe dieses Kollegen geklärt.


Kongruenz

Die Therapeutin ist sich über andere Beziehungen, die sie direkt oder indirekt zu der Klientin hat und die die therapeutische Beziehung beeinträchtigen könnten im Klaren. Sie vermeidet oder klärt sie.

 

Beispiele: Die Therapeutin vermeidet generell therapeutische Beziehungen mit Angestellten, engen Freunden, Verwandten etc., sogenannte Doppelbeziehungen. Sie erkennt, daß soziale Kontakte außerhalb der Therapie Komplikationen erzeugen können und vermeidet sie wenn möglich, oder klärt ihren Einfluß auf die Therapie. Ist dies nicht gewährleistet beendet sie die Therapie. Der Prozeß der Beendigung der Therapie beinhaltet wenigstens eine Stunde mit einem außenstehenden Therapeuten, der dabei hilft, die therapeutische Beziehung zu klären. Dauer und Bezahlung werden ebenfalls mit Hilfe dieses Kollegen geklärt. Generell tritt sie nicht z.B. als Beraterin in private oder professionelle Beziehungen mit ihren Klienten oder deren Angehörigen ein.

B. Gruppentherapie

Die ethischen Leitlinien der Gruppentherapie sind dieselben wie die der Einzeltherapie. Sie werden jedoch in einer Situation angewandt, in der der Therapeut die Bedürfnisse der Gruppe und die des Einzelnen ausbalancieren muß.

 

Beispiele: Nur solche, die von der Einzeltherapie abweichen. Vertraulichkeit: Alle Gruppenmitglieder bewahren gegenseitige Vertraulichkeit. Video- und Audio-Aufnahmen dürfen nur mit Zustimmung aller Gruppenmitglieder gemacht werden. Einschätzung: Die Therapeutin beachtet immer die Bedürfnisse der ganzen Gruppe, auch wenn sie mit Einzelnen arbeitet. Respekt: Sie ermutigt zu grundlegendem Respekt zwischen den Gruppenmitgliedern. Macht: Sie ermutigt zu angemessener Konfrontation und Unterstützung zwischen den Gruppenmitgliedern und entmutigt Kollusion und Sündenbockverhalten. Sexualität: Es gibt klare Vereinbarungen über sexuelle Beziehungen zwischen Gruppenmitgliedern. Kongruenz: Sie zieht die Auswirkung von zusätzlichen therapeutischen Beziehungen, die sie zu Gruppenmitgliedern außerhalb der Gruppe hat, in Betracht und handelt entsprechend.

C. Ausbildung

Die Prinzipien sind dieselben, wie bei der therapeutischen Beziehung, jedoch an eine Situation angepaßt, in der der Trainer auf die zur Entwicklung von professionellen Fähigkeiten gehörigen Bedürfnisse des Einzelnen und der Gruppe eingeht.

 

Beispiele: Vorausgesetzt wird eine Ausbildung in der Gruppe. Beispiele werden nur genannt, wenn sie sich von jenen der Gruppentherapie unterscheiden.

 

Vertrag: Der Trainer bewertet in verantwortlicher Art und Weise den zufriedenstellenden Fortschritt und Abschluß der Ausbildung. Er schließt Studenten von der Ausbildung aus, wenn ihnen genügende Reife, Bemühen oder Fähigkeit fehlt. Er gibt zu Beginn des Trainings die Ausbildungsregeln bekannt.


Vertraulichkeit: Das im Training von den Studenten mitgeteilte persönliche Material wird vertraulich behandelt. Der Trainer kann seine Einschätzung der Kompetenz und Befähigung seiner Studenten seinem Supervisor und anderen Trainern mitteilen, jedoch nicht seinem Einzeltherapeuten.


Einschätzung: Die Ausbilderin schätzt die persönlichen Erfordernisse und Ressourcen ihrer Studenten und ihre Fähigkeiten, präsentiertes Material zu assimilieren und professionell anzuwenden ein.


Respekt: Ausbilder können definitive Erfordernisse an die persönliche Entwicklung der Studenten stellen, damit die Anforderungen des Trainings erfüllt werden können.


Macht: Ausbilder benützen ihre Macht und Autorität nur, um die Struktur und die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten.


Sexualität: Ausbilder akzeptieren generell nicht ihre eigenen Sexualpartner in ihrem Training. Sie akzeptieren auch keine Studenten als Sexualpartner.


Kongruenz: Ausbilder klären inkongruente Beziehungen in ihren Ausbildungen. Sie nehmen ungelöste Themen zwischen Ausbildern und Studenten wahr.

D. Supervision

Die ethischen Prinzipien für die Supervision sind dieselben wie für die Einzeltherapie, allerdings auf eine Situation angewandt, in der der Supervisor den Supervisanten unterstützt und konfrontiert, um ihm zu helfen, seine professionellen Fähigkeiten zu verbessern.

 

Beispiele: Nur wenn sie sich von jenen des Trainings unterscheiden. Vertrag: Supervisoren stellen ganz klar die Unterschiede zwischen Supervision und Therapie heraus und respektieren diese Grenzen und Unterschiede jederzeit. Kongruenz: Supervisoren akzeptieren keine Angehörigen oder engen Freunde von Supervisanten als Therapieklienten.

E. Forschung

Der Forscher folgt im allgemeinen den oben beschriebenen Richtlinien, im besonderen denen für die Einzel- und Gruppentherapie, es sei denn, er untersuche sie direkt. Forschungen, die die ethischen Leitlinien der EABP überschreiten, müssen dem Ethikkomitee zur Diskussion vorgelegt werden.

F. Professionelle Beziehungen

Diese Kategorie betrifft eher symmetrische Beziehungen als asymmetrische. Hier geht es hauptsächlich um das ethische Prinzip des Respekts: Therapeuten behandeln die spezifische Kompetenz und Verantwortlichkeit von Kollegen und anderen Berufssparten mit Respekt. Sie sind sich im Klaren darüber, wann sie die Kompetenz anderer Berufssparten und technischer sowie administrativer Quellen zum Wohle ihrer Klienten heranzuziehen haben.

Beispiele: Therapeuten ziehen bereits existierende therapeutische Beziehungen in Betracht und handeln entsprechend. Sie vermeiden generell konkurrierende Therapie. Geschieht dies, informieren sie den anderen Therapeuten. Sie stehen ihren Kollegen loyal gegenüber und verbreiten in der Öffentlichkeit keine Meinungsunterschiede in herabwürdigender Art und Weise. Sie lassen sich, bevor sie von Kollegen Informationen über einen ihrer Klienten einholen, von diesem die Erlaubnis dazu geben.

G. Öffentlichkeit

Therapeuten repräsentieren integer ihren Beruf und präsentieren ihre Arbeit und ihre Theorien präzise.

Beispiele: Sie anerkennen die Qualitäten anderer Therapieformen und auch, daß kein System oder Therapeut das oder der beste ist. Sie veröffentlichen nur unter ihrem Namen, wenn sie einen eigenen signifikanten Beitrag geleistet haben. Sie versuchen nicht, die öffentliche Kritik ihrer Arbeit zu verhindern. Wenn sie für sich werben, dann nur durch einfache Hinweise darauf, was sie tun, wobei sie ihre Arbeit und Theorien angemessen darstellen. Ihre öffentlichen Aussagen, Werbungen oder professionellen Publikationen enthalten keine falschen, betrügerischen, unfairen oder täuschenden Informationen.

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